Abrechnung
Sehr geehrte Patienten,
Als Privatpraxis rechnen wir gemäß der aktuell gültigen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Gesprächsleistungen werden aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes mit einem 3,5-fachen Satz abgerechnet. Bis auf wenige Ausnahmen werden die übrigen Untersuchungen mit einem 2,3-fachen Satz liquidiert. Sie erhalten die Rechnung von einer externen Abrechnungsstelle.
Sind Sie bei einer privaten Versicherung mit oder ohne Beihilfe versichert, werden die Rechnungen in der Regel vollständig erstattet. Es kann in Einzelfällen sein, dass es zu Differenzen zwischen der Höhe der Erstattung und der Rechnung kommen kann. Die Kosten müssen trotzdem von Ihnen erstattet werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen meine Liquidation leider nicht als Regelleistung. Inwieweit eine private Zusatzversicherung oder eine Heilpraktikerversicherung die Rechnung erstattet, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit
Dr. Christian Wirth